Höchste Waldbrandwarnstufe in der Region: Grillen auf städtischen Plätzen bleibt untersagt

Höchste Waldbrandwarnstufe in der Region: Grillen auf städtischen Plätzen bleibt untersagt
Höchste Waldbrandwarnstufe in der Region: Grillen auf städtischen Plätzen bleibt untersagt

Die Waldbrandgefahr in der Region hat sich weiter verschärft. Die Stadt Wiesbaden hat die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 erhöht, die höchste Gefahrenstufe. Die nahe gelegene Stadt Taunusstein orientiert sich an diesen Warnstufen. Vor diesem Hintergrund gilt das Grillverbot auf allen städtischen Grillplätzen weiterhin.

Konsequenzen vor Ort

Betroffen sind die Grillplätze Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, Hambach und Im Maisel in Neuhof. Auf diesen Flächen ist das Entzünden von Feuer und das Grillen untersagt. Die Anlagen können nach vorheriger Reservierung für Picknicks und andere Aufenthalte genutzt werden, sofern kein offenes Feuer entzündet wird. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Einhaltung der Regelungen regelmäßig.

Für Gaststätten und Kleingärten, die sich innerhalb von 100 Metern Luftlinie zum Waldrand befinden, gelten zusätzliche Einschränkungen. Auf solchen Grundstücken sind das Entzünden von Feuer und der Einsatz von Pyrotechnik verboten. Auch das Abbrennen von Schnittgut ist nicht erlaubt.

Ein Brandfall als Warnsignal

Die Gefährdungslage wird durch einen Waldbrand vom Mittwoch, 5. August, im Bereich zwischen Bad Schwalbach-Hettenhain und Taunusstein-Seitzenhahn verdeutlicht. Die Behörden hatten die Warn- und Alarmstufen bereits wegen der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage festgelegt. Der aktuelle Brandfall zeigt jedoch, wie schnell aus der allgemeinen Gefahrlage ein konkretes Risiko werden kann.

Landesweite Maßnahmen und Lagebild

Das Hessische Forstministerium hat Anfang August die Alarmstufe A für die Forstverwaltung in ganz Hessen ausgerufen. Dabei handelt es sich um die erste von zwei vorgesehenen Alarmstufen. Nach Angaben des Ministeriums haben örtliche Niederschläge nicht zu einer nachhaltigen Entspannung geführt. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von etwa 165 000 Quadratmetern registriert.

Die Forstverwaltung hat vorsorglich die technische Einsatzbereitschaft erhöht und die Abstimmung mit örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht.

Verhaltensregeln für Besucher und Anwohner

Zum Schutz der Wälder gilt ein ganzjähriges Rauchverbot im Wald. Zufahrtswege müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, sollte unverzüglich die Feuerwehr informieren.

Die städtischen Stellen beobachten die Entwicklung der Waldbrandgefahr fortlaufend und passen Maßnahmen an die örtliche Lage an.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion Klarenthaler Blatt 137 Artikel
Klarenthal klar erklärt