Rheingau-Taunus-Kreis seit zehn Monaten ohne neuen ASP-Nachweis

Rheingau-Taunus-Kreis seit zehn Monaten ohne neuen ASP-Nachweis
Rheingau-Taunus-Kreis seit zehn Monaten ohne neuen ASP-Nachweis

Vor einem Jahr wurde im Rheingau-Taunus-Kreis erstmals ein mit der Afrikanischen Schweinepest infiziertes Wildschwein gefunden. Seit dem 28. Februar 2025 wurden keine weiteren positiven Funde mehr registriert. Insgesamt waren bis zu diesem Stichtag 42 infizierte Tierkadaver geborgen worden, hauptsächlich entlang des Rheins und auf der Mariannenaue.

Krisenmanagement und Rolle des Veterinäramtes

Der Kreis hatte bereits vor dem ersten lokalen Nachweis einen interdisziplinären Krisenstab eingerichtet. Dieses Gremium kam in mehr als 130 Sitzungen zusammen, um Maßnahmen zu planen und abzustimmen. Nach Angaben des Leiters des Krisenstabes wurden die Aufgaben in einem koordinierten Zusammenspiel von Jagd, Landwirtschaft, Forst, Tierhaltung, Kommunen und Landesbehörden umgesetzt.

Das Veterinäramt fungierte dabei als fachliches Rückgrat. Es koordinierte Probenentnahmen, Risikobewertungen und die Einrichtung von Sperrzonen sowie besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter. Gleichzeitig blieb das Amt für reguläre Kontrollen zuständig und bearbeitete parallel weitere Tierseuchensituationen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit.

Technische und jagdliche Maßnahmen zur Prävention

Im Verlauf des vergangenen Jahres wurden Jagdverbote in Kerngebieten schrittweise durch Gebote ersetzt, mit dem Ziel, Wildschweinbestände in infizierten Zonen zu reduzieren. Das Land unterstützt die Maßnahmen unter anderem mit Drohnensuchen, Wärmebildkameras und dem Einsatz von Berufsjägern. Mobile Entnahmeteams sind im Auftrag des Hessischen Landwirtschaftsministeriums unterwegs, um Tiere gezielt zu lokalisieren und zu entnehmen.

Besondere Bedeutung kommt dabei der sogenannten Weißen Zone zu. In diesen Puffergebieten sollen keine Wildschweine leben, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Der Drohneneinsatz ermöglicht nach Angaben der Behörden eine präzisere Suche und gezielte Maßnahmen zur Bestandsreduzierung.

Ausblick auf Rückzonierung und weitere Bedingungen

Der Kreis plant, in enger Abstimmung mit dem Land Hessen im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union zu stellen. Voraussetzung dafür sind nach den Plänen das Ausbleiben neuer Funde, ein wildschweinfreier Zustand in der Weißen Zone und dokumentiert virusfreie Suchergebnisse.

Landrat Sandro Zehner hob die Bedeutung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und der Bevölkerung hervor. Öffentliches Verhalten wie das Einhalten von Wegegeboten, das Schließen von Zauntoren und das Leinen von Hunden wurde als Beitrag zur Eindämmung der Seuche genannt.

Die Behörden betonen, dass ein erfolgreicher Antrag auf Rückzonierung von der weiteren Entwicklung abhängt. Solange keine neuen Nachweise auftauchen, bleiben die beschriebenen Maßnahmen und Kontrollen jedoch Bestandteil des Präventionskonzepts im Kreis.

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Redaktion Klarenthaler Blatt 61 Artikel
Klarenthal klar erklärt