Stadtverwaltung pausiert Mahnungen und Zahlungsbefehle vor Weihnachten

Stadtverwaltung pausiert Mahnungen und Zahlungsbefehle vor Weihnachten
Stadtverwaltung pausiert Mahnungen und Zahlungsbefehle vor Weihnachten

Der Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass die Stadtverwaltung in der Zeit von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember keine ‚belastenden Verwaltungsakte‘ an Bürgerinnen und Bürger versenden soll. Ausgenommen sind Fälle, in denen zwingende Gründe eine Ausnahme erforderlich machen.

Anordnung und Zeitraum

Die Verfügung sieht vor, dass vor Weihnachten keine Schreiben wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle aus dem Rathaus verschickt werden. Die Regelung gilt ausdrücklich für den genannten Zeitraum Ende Dezember. Ziel ist nach Angaben aus dem Rathaus, den Weihnachtsfrieden zu wahren und vermeidbare Belastungen in der Feiertagszeit zu vermeiden.

Ausnahmen und rechtliche Grundlage

Für Maßnahmen im Bereich Steuern sowie für Verfahren, die von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, gilt eine abweichende Regelung. Hier kommt der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung zur Anwendung. In diesen Fällen können steuerliche Vorgänge und Vollstreckungsmaßnahmen weiterhin den bestehenden Vorgaben folgen.

Praktische Folgen für Betroffene

Bürgerinnen und Bürger sollen in dem genannten Zeitraum generell keine zusätzlichen Zahlungsaufforderungen aus dem Rathaus erhalten. Konkrete Informationen zu Einzelfällen oder zur Anwendung der Ausnahmeregeln werden demnach weiter nach geltendem Recht beurteilt.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion Klarenthaler Blatt 61 Artikel
Klarenthal klar erklärt