Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen

Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen
Kleine Geflügelbestände dürfen wieder ins Freie: Aufstallpflicht für größere Bestände bleibt bestehen

Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügel in Haltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie. Für größere Bestände bleibt die Anordnung zur Aufstallung vorerst in Kraft, um das Einschleppen des Erregers in größere Bestände weiterhin zu verhindern.

Hintergrund und Risikoeinschätzung

Die Entscheidung beruht auf der Einschätzung der Behörden, dass der Zug der Wildvögel weitgehend pausiert und sich damit das Risiko eines Eintrags aus der Zugvogelpopulation verringert hat. Ein vollständiges Entwarnen sei aber nicht möglich, heißt es weiter, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen an der Geflügelpest erkrankt sind und verenden. Aus diesem Grund halten die Behörden das allgemeine Gefährdungsniveau weiterhin für hoch.

Pflichten für Geflügelhalter

Unabhängig von der Stallpflicht gelten für alle Geflügelhaltungen nach wie vor erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen. Diese Vorgaben betreffen sowohl die Arbeitshygiene als auch Schutzmaßnahmen beim Zutritt zu Ställen und bei der Fütterung. Veranstaltungen mit Geflügel sowie das Verbringen von Geflügel und die Abgabe im Reisegewerbe bleiben untersagt, um unnötige Kontakte und Transporte zu vermeiden.

Verhaltensempfehlungen für Bürger und Hundehalter

Tote Wildvögel und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Leitstelle der Feuerwehr als Ansprechpartner angegeben. Hunde dürfen am Rheinufer wieder von der Leine, sofern örtliche Regelungen nicht entgegenstehen. In der Schiersteiner Aue gilt aus Gründen der Afrikanischen Schweinepest weiterhin Leinenpflicht.

Die Behörden betonen, dass die Lockerung für kleine Haltungen nicht bedeutet, dass das Risiko gebannt sei. Ziel der Differenzierung nach Bestandsgröße ist es, größere Bestände mit höherem wirtschaftlichem Schaden besonders zu schützen und die Ausbreitung des Erregers zu verlangsamen.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion Klarenthaler Blatt 61 Artikel
Klarenthal klar erklärt