Eltville legt Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk fest

Eltville legt Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk fest
Eltville legt Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk fest

Die Stadt Eltville am Rhein hat Regeln für das Silvesterfeuerwerk bekanntgegeben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden und nur von Personen über 18 Jahren. Zugleich hat das Ordnungsamt zahlreiche Bereiche ausgewiesen, in denen das Zünden von Feuerwerk untersagt ist.

Regeln und Verbotszonen

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen verboten. Außerdem gelten Verbote bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, namentlich in Altstadtbereichen mit Fachwerkhäusern. Konkret umfasst das Verbot in der Kernstadt den Altstadtbereich.

In den Ortsteilen wurden einzelne Straßenzüge und Plätze genannt. In Erbach erstreckt sich das Verbot von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie auf Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim gilt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal betrifft das Verbot den Bereich des Lindenplatzes.

Appell der Stadt und Sicherheitsmaßnahmen

Bürgermeister Patrick Kunkel verweist auf einen in der Vergangenheit entstandenen Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper verursacht wurde. Er bittet deshalb Einwohner und Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer zu zünden und die Flugrichtung zum Rhein zu wählen.

Die Stadt empfiehlt, die Sicherheitsanweisungen der Hersteller zu beachten, bestehende Halte und Parkverbote einzuhalten und so ausreichend Zufahrts und Aufstellflächen für Rettungskräfte freizuhalten. Von der Verwendung rein lauter pyrotechnischer Effekte wie Böllern oder Kanonenschlägen wird abgeraten. Anfallender Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

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redaktion
Redaktion Klarenthaler Blatt 61 Artikel
Klarenthal klar erklärt