350 Einsatzkräfte proben Gefahrstofflage in Bad Schwalbach und Heidenrod

350 Einsatzkräfte proben Gefahrstofflage in Bad Schwalbach und Heidenrod
350 Einsatzkräfte proben Gefahrstofflage in Bad Schwalbach und Heidenrod

Der Rheingau Taunus Kreis führt am Samstag, den 9. Mai 2026, eine groß angelegte Katastrophenschutzübung im Raum Bad Schwalbach und Heidenrod durch. Das sichtbare Übungsszenario findet von 9 Uhr bis etwa 12.30 Uhr im Bereich der Alten Bäderstraße im Gewerbegebiet Ober der Hardt statt. Dort wird unter anderem farbiger Rauch zur realistischen Darstellung eingesetzt. Für die Bevölkerung bestehe keine Gefahr, teilte der Kreis mit.

Ablauf und Übungsszenario

Geübt wird ein Verkehrsunfall mit Austritt eines Gefahrstoffs. Im Mittelpunkt stehen die Erkundung der Gefahrenlage, die Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich, Maßnahmen zur Eindämmung, die Dekontamination sowie die medizinische Versorgung und der Transport einer größeren Anzahl Betroffener. Insgesamt nehmen rund 350 Einsatzkräfte und Beteiligte teil.

Auswirkungen auf Verkehr und Öffentlichkeit

Im Umfeld der Übung ist mit einem erhöhten Aufkommen an Einsatzfahrzeugen zu rechnen. Betroffen sind insbesondere die Wege zwischen dem Gewerbegebiet Ober der Hardt und der ehemaligen Taunuskaserne in Heidenrod Kemel sowie die Verbindung zwischen dem Gewerbegebiet und der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach. Die öffentlichen Straßen bleiben nach Angaben des Landkreises nutzbar. Der Rundweg um das Gewerbegebiet über die Alte Bäderstraße sollte während der Übung möglichst gemieden werden.

Ziele der Übung und beteiligte Einheiten

Mit der Übung prüft der Rheingau Taunus Kreis die Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzeinheiten und das Zusammenspiel von Feuerwehr, Rettungsdienst, Führungseinheiten, Gefahrstoffeinheiten, Sanitätsdienst und Betreuungseinheiten. Gefahrstofflagen gelten als besonders anspruchsvolle Einsatzsituationen im Bevölkerungsschutz, da sie eine enge Abstimmung vieler Fachbereiche und klare Abläufe unter realitätsnahen Bedingungen erfordern. Der Kreis weist außerdem darauf hin, dass er nach Paragraf 32 des Hessischen Brand und Katastrophenschutzgesetzes verpflichtet ist, solche Großübungen regelmäßig durchzuführen.

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redaktion
Redaktion Klarenthaler Blatt 94 Artikel
Klarenthal klar erklärt