
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel mit einer Allgemeinverfügung aufgehoben. Ab Sonntag, 18. Januar, dürfen auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie, nachdem das Seuchengeschehen in der Region als beruhigt eingeschätzt wird.
Aufhebung der Stallpflicht
Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden. Mit der neuen Verfügung vom Samstag, 17. Januar, wurde diese Lockerung nun auf alle Bestände ausgeweitet. Damit folgt Wiesbaden mehreren Kreisen in Hessen, die bereits ähnliche Entscheidungen getroffen hatten.
Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen sollen das Risiko eines Erregereintrags vermindern. Dazu zählen unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Hintergrund und Informationsangebot
Die Stadtverwaltung nennt die Beruhigung des Seuchengeschehens als Grund für die Aufhebung der Einschränkung. Konkrete Anforderungen und Hinweise für Geflügelhalter werden von der Landeshauptstadt veröffentlicht. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der Stadt Wiesbaden einsehbar.
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